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Rückstellungen
Definition Rückstellungen sind:
  • Schulden für Aufwendungen
  • Im alten Jahr entstanden
  • Höhe und/oder Fälligkeit am Jahresende wird geschätzt
  • Einteilung der Rückstellungkurzfristige Rückstellungenlangfristige Rückstellungen
    Arten von Rückstellungen
  • Prozesskostenrückstellung
  • Rückstellungen f. Gewährleistung
  • Steuerrückstellungen
  • u. a.
  • Pensionsrückstellungen
  • ZeitpunktBildung/Anpassung am JahresendeBildung/Anpassung am Jahresende
    ruhender Postennein - Auflösung im neuen Jahrja - keine Buchung während des Jahres
    Buchung von Rückstellungen
    (zum 31.12.)
    jeweilige Aufwandskonto (7xxx/6xxx)
    an jeweilige Rückstellungskonto (3xxx)
    jeweilige Aufwandskonto (6440)
    an jeweilige Rückstellungskonto (3700)
    Abschluss
    (zum 31.12.)
    jeweilige Rückstellungskonto (3xxx)
    an SBK 8010
    jeweilige Rückstellungskonto (3700)
    an SBK 8010
    Auflösung
    (neues Jahr)
    Schätzung zu hoch -> Ertrag
    Schätzung zu niedrig -> Aufwand
    Schätzung passend -> kein Erfolgskto
    Herabsetzung: 3700 an 5480
    Rentenauszahlung: 6440 an 2800
    Hinweise
  • Rückstellungs- und Aufwandskonto wird netto gebucht.
  • TIPwenn mal gar nichts mehr geht: T-Konto mit dem Aufwandskonto
    SchwierigkeitGesamte VSt im neuen Jahr buchen.
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